TopQM VDA6.3 Expert Forum Protokoll

Die Zusammenfassung der ergebnisse und diskussionen

Hier werden die Diskussionsergebnisse der Fallbeispiele aus den Themengebieten zusammengefasst dargestellt.

Vorgehensweise und Dokumentation der Fallbeispiele

  1. Teilnehmer des Forums reichen Fallbeispiele ein
  2. Es wird ein gewünschtes Thema/Fallbeispiel in verschiedenen Teams erarbeitet
  3. Jedes Team wählt einen Gruppensprecher, die Ergebnisse werden präsentiert und gemeinsam erörtert/diskutiert
  4. Die Ergebnisse werden protokolliert, die Lessons Learned zum jeweiligen          
  5. Themengebiet gespeichert und mittels Meetingprotokoll an die Forums-Mitglieder verteilt

Diskussionsergebnisse Themengebiet VDA 6.3 Fragen (P2-P7) 

Fall 1 vom 26.06.2023:

P3.2 Ist die Herstellbarkeit auf Basis der ermittelten Anforderungen an das Produkt und den Produktionsprozess übergreifend bewertet?

 

Hallo Herr Redaoui, bei einem meiner letzten Lieferantenaudits bei der Firma XXXXXXX konnte der Lieferant mir keine 
Nachweise zu Frage 3.2 für das auditierte Produkt XXXXXXXX zeigen, lediglich eine Verfahrensanweisung, welche regelt, ob 
eine HSB erforderlich ist, mit folgender Begründung:
1. Wir erstellen fast täglich Kundenangebote, da können wir nicht jedes Mal eine HSB aus Kapa-Gründen durchführen
2. Lt. unserer VA ist eine HSB nicht notwendig, wir haben unsere Produkte in Warengruppen eingeteilt, dieses Bauteil fällt 
nicht in die Warengruppe „HSB notwendig“
3. Das angefragte Bauteil ist für unser Unternehmen ein Standardprodukt
4. Technik, Know-How, Werkstoff und Fertigungstoleranzen beherrschen wir
Wie würden Sie diese Frage bewerten und wieviel Pkt., mit einer kurzen Begründung, vergeben?

 

Ergebnisse der Diskussion

In Bezug auf Fall 1, bei dem es um die Herstellbarkeit des auditierten Produkts ging, wurden verschiedene Standpunkte und Bewertungen diskutiert.

Eine Gruppe betonte, dass je nach Art des Produkts verschiedene Aspekte bei der Bewertung der Herstellbarkeit zu berücksichtigen seien. Dies könnte beispielsweise die Komplexität des Produkts, die Verfügbarkeit von Ressourcen oder die technischen Anforderungen umfassen. Es wurde betont, dass das Risiko der einzelnen Produktgruppen angemessen berücksichtigt werden müsse.

Eine andere Gruppe vergab 6 von maximal 10 Punkten für die Frage 3.2. Sie stellte fest, dass die Kundenanforderungen teilweise erfüllt wurden, da der Lieferant über technisches Know-how und Fertigungstoleranzen verfügte. Allerdings wurde bemängelt, dass keine Kapazitätsbewertung (Kapa) durchgeführt wurde. Die Vorlage einer Verfahrensanweisung allein sei nicht ausreichend. Es müsse geklärt werden, welche konkreten Inhalte diese Verfahrensanweisung in Bezug auf Risikobetrachtung und die Durchführung einer Herstellbarkeitsbewertung pro Produktgruppe enthalte.

Eine dritte Gruppe verwies auf die Anforderungen der IATF (International Automotive Task Force) und betonte, dass eine Herstellbarkeitsbewertung für Standardprodukte mindestens einmal pro Produktgruppe durchgeführt werden müsse. Zudem sei es wichtig, die Gruppierung mit den Kunden abzustimmen und sicherzustellen, dass keine spezifischen Qualitäts-, Sicherheits- oder Vertragsbedingungen fehlen oder dass die Gruppierung oder Herstellbarkeitsbewertung für eine einzelne Gruppe nicht akzeptiert wurde.

Zusammenfassend wurden folgende Punkte als relevant erachtet:

  • Es sollte überprüft werden, ob der Lieferant nach ISO 9001 oder IATF zertifiziert ist, da dies bestimmte Anforderungen an die Herstellbarkeitsbewertung festlegt.
  • Eine angemessene Risikobetrachtung muss vorhanden sein, um mögliche Probleme bei der Herstellbarkeit zu erkennen und zu bewerten.
  • Es wurde betont, dass die Angabe von Kapazitätsproblemen seitens des Lieferanten keinen ausreichenden Grund darstellt, um eine Herstellbarkeitsbewertung nicht durchzuführen.

Fallbeispiel 3 vom 25.09.2023

6.1.1* Ist die Projektübergabe von der Entwicklung an die Serienproduktion erfolgt und die Anlaufabsicherung gewährleistet?

 

Gerne würde ich das Thema Anlaufabsicherung im Forum diskutieren. Wir haben hierzu eine einfache Arbeitsanweisung erstellt und eine Sichtprüfung bei der Endprüfung temporär installiert. Dies war unserem Kunden bei einem VDA6.3 Prozessaudit zu wenig und bekamen aus diesem Grund 6 Pkt. bei der Frage 6.1.1

Frage an das Forum:

1. Wie lege ich die Tiefenschärfe einer angemessenen Anlaufabsicherung fest?

2. Welche unterschiedliche Möglichkeiten einer Anlaufabsicherung gibt es?

3. Wie lange sollte eine Anlaufabsicherung festgelegt werden

 

Ergebnisse der Diskussion

1. Grundsätzliche Anforderungen bzgl. der Hochlaufabsicherung SLC „Safe Launch Concept“

Die Anforderungen einer Hochlaufabsicherung auch „Safe Launch Concept“ genannt, an den Serienprozess müssen erfüllt sein. Auf Basis einer Risikobetrachtung in Bezug auf die Produktkritikaliät müssen im Vorfeld die Kriterien einer Hochlaufabsicherung definiert werden.

2. Prozess-FMEA / MSA / Besondere Merkmale

Die Anforderungen an die Prozess-FMEA und möglicher besondere Merkmale sind erfüllt und wurden durchgeführt. Das SLC wurde in der FMEA bewertet, und es wurde ein Konzept daraus entwickelt.

3. Kundenspezifische Vorgaben und Abstimmung

Kundenspezifische Vorgaben müssen beachtet werden. Eine SLC-Abstimmung mit dem Kunden kann erfolgen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

4. Risikoanalyse und Absicherungsmöglichkeiten

Die Dauer und möglichen Absicherungsmöglichkeiten sind von der Risikoanalyse abhängig. Zusätzliche SLC- Prüfverfahren sollten implementiert werden, sowie eine Erhöhung der Stichproben (Reduzierung Zeitabstände)

5. SLC-Ausstiegskriterien

Es ist wichtig, SLC-Ausstiegskriterien zu definieren, beispielsweise wenn die definierte PPM Quote erreicht ist.

6. Arbeitsanweisung und CP

Die im Beispiel genannte Arbeitsanweisung ist nicht Aussagefähig, das SLC sollte in einem CP (Control Plan) geregelt und definiert

Zusammenfassung:

Das Meeting hat die wichtigen Aspekte der Projektübergabe von der Entwicklung an die Serienproduktion diskutiert und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen erörtert, um die Qualität und Konformität des Prozesses zu gewährleisten. Es wurde eindeutig festgestellt, dass eine detaillierte Planung, eine klare Definition der SLC-Anforderungen und Kriterien und eine fortlaufende Überwachung und Anpassung der Prozesse entscheidend für den Erfolg der Serienproduktion sind.

 

Fallbeispiel 4 vom 25.09.2023

6.2.2 Erfolgt eine Freigabe von Fertigungsabläufen?

 

Hallo zusammen,

Ich bin QS-Ltr. in einem Automobil Zulieferbetrieb, wir produzieren Metall- und Kunststoffprodukte. Bei einem internen VDA6.3 Audit ist mir aufgefallen, das wir nach unseren Zwischenprüfungen im Messraum die davor und danach produzierten Serienteile nicht extra kennzeichnen bzw. separieren. Ich bin mir nicht ganz sicher ob dies nun eine Abweichung ist, oder nicht, da wir in der Vergangenheit damit nie Probleme hatten?

Frage an das Forum:

1.Sehen Sie hierzu Risiken?

2.Würden Sie hier eine Abweichung formulieren?

 

Ergebnisse der Diskussion

6.2.2 - Kennzeichnung bzw. Separierung von Bauteilen vor und nach Zwischenprüfungen 

1. Es ist keine Keine Abweichung, da bei n.i.O. Prüfung die Rückverfolgbarkeit zur letzten i.O. Prüfung ohnehin nachvollzogen werden muss - eine Separierung oder separate Kennzeichnung ist nicht gefordert bzw. nötig

2. Die Prüfung muss abgrenzbar sein

3. Risiko wäre hoch wenn die „Rückverfolgbarkeit“ nicht durchgängig ist

4. Wenn die Rückverfolgbarkeit nicht gegeben ist könnte die Prüfung an sich auch in Frage gestellt werden

 

Fallbeispiel 6 vom 27.11.2023

7.5 Ist das Personal für die jeweiligen Aufgaben qualifiziert und sind die Verantwortlichkeiten definiert?

 

Hier hat uns ein erfahrener Kunden VDA 6.3 Auditor eine 6 gegeben weil der zuständige PSCR nicht im Werk sitzt.
Meiner Auffassung nach muss er das nicht, und ich finde es auch nicht unter den Beispielen zur Umsetzung.
Der PSCR muss benannt, qualifiziert und im Kunden System eingetragen sein für das Werk wie natürlich auch seine Aufgaben erfüllen aber doch nicht als Forderung im Werk sitzen.
Bin gespannt auf die Interpretationen der Experten im Forum, falls dieses Beispiel zur Diskussion kommt.

Frage an das Forum:
 
1.    Gibt es eine Anforderung, dass der PSCR physisch im Werk anwesend bzw. benannt sein muss? 
2.    Falls ja, wo genau wird dies gefordert?

 

Ergebnisse der Diskussion und Schlussfolgerungen

1. VDA 6.3 Anforderungen: Die Norm fordert nicht explizit die physische Anwesenheit des PSCR im Werk, sondern konzentriert sich auf dessen Qualifizierung. Es besteht die Möglichkeit, dass nicht alle Kundenanforderungen erfüllt wurden, was in Abschnitt 7.1 bewertet werden könnte.

2. Kundenspezifische Anforderungen: Die Notwendigkeit der physischen Anwesenheit des PSCR im Werk muss aus kundenspezifischen Anforderungen abgeleitet werden. Beispielsweise verlangt VW eine physische Präsenz des PSCR in jedem Werk.

3. Aufgabenverteilung: Ein PSCR kann für mehrere Werke zuständig sein, basierend auf Risikobewertungen und Expertise, ohne in jedem Werk anwesend zu sein.

4. Rechtliche und kommunikative Aspekte: Die Notwendigkeit schriftlicher Kommunikation und die Einhaltung rechtlicher Aspekte in Bezug auf die Steuerung der Verantwortlichkeiten sollten berücksichtigt werden.

5. Bewertung:

Die Bewertung dieses Beispiels unterteilt sich in zwei Teile: Erstens die Qualifizierung des PSCR und zweitens die Erfüllung kundenspezifischer Anforderungen für jeden Standort. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass wenn eine Person als PSCR für eine DUNS-Nummer benannt ist, diese die Aufgaben nach Risikobewertung und Fachkenntnis der beteiligten verteilen kann, ohne notwendigerweise an jedem Standort präsent zu sein, solange sie verantwortlich bleibt und Entscheidungen trifft. Der Rechtsbereich sollte nicht vernachlässigt werden und schriftliche Kommunikation über befugte steuern. Eventuell könnte in 7.1 noch bewertet werden, dass nicht alle Kundenanforderungen erfüllt wurden. Es könnte mindestens eine 8 vergeben werden.

Fallbeispiel 7 vom 27.11.2023

2.3 Ist eine Projektsteuerung implementiert und ein mit dem Kunden abgestimmter Projektplan vorhanden?

 

Guten Tag,

kürzlich hatten wir bei einem VDA6.3 Kundenaudit eine Diskussion mit dem Auditor, er hatte uns bei der Frage 2.3 keine 10 Punkte gegeben, da er der Meinung war, das der kritische Pfad in unserem Projektplan nicht richtig definiert wurde. Wir hatten die „kundenbezogenen Meilensteine als kritisch“ gekennzeichnet

Frage an das Forum:

1.     Stimmen Sie dieser Abwertung zu?

2.     Begründen Sie Ihre Bewertung

 

Ergebnisse der Diskussion und Schlussfolgerungen

Definition des Kritischen Pfads: Der kritische Pfad ist die längste durchgehende Kette von Aufgaben, die die minimale Projektlaufzeit bestimmt.

Interpretation der Kundenmeilensteine: Die Bestimmung, ob kundenbezogene Meilensteine den kritischen Pfad abbilden, hängt von deren Interpretation ab.

Empfehlung: Zur Klärung sollte die genaue Formulierung des Auditors bei der Diskussion mit einbezogen werden.

Fazit: Die Diskussion zeigt, dass die korrekte Definition und Interpretation des kritischen Pfads zentral für die Bewertung der Projektsteuerung ist. Die spezifische Einordnung der kundenbezogenen Meilensteine als Teil des kritischen Pfads ist entscheidend und sollte klar kommuniziert und verstanden werden.

Fallbeispiel 8 vom 27.11.2023

6.2.5 Ist der Materialfluss gegen Vermischung/Verwechslung abgesichert?

 

Guten Tag,

Ich hätte eine Frage an das Experten Forum in Bezug auf Teilesperrung bzw. Teilekennzeichnung. Die folgende Frage wird in unserem Unternehmen schon seit Jahren diskutiert. Müssen Bauteile, welche durch unser PPS-System eindeutig als „Gesperrt“ deklariert sind und der nächste Arbeitsschritt deshalb nicht begonnen werden kann, dennoch physisch gekennzeichnet werden?

Frage an das Forum:

1. Wie ist Ihre Meinung hierzu?

2. Begründen Sie Ihre Bewertung

 

Ergebnisse der Diskussion und Schlussfolgerungen

Wortlaut der Anforderung: Laut VDA 6.3 ist es erforderlich, gesperrte Materialien sicher aus dem Materialfluss zu nehmen.

Praxisbeispiel: Problematik der Verwechslung von Bauteilen im Sperrlager, illustriert anhand eines Vorfalls mit Gabelstaplerfahrern und Gitterboxen.

Meinungen im Forum: Vorschläge reichen von der Unterbringung in einem separaten Sperrlager bis hin zur klaren physischen Kennzeichnung, falls eine Separierung nicht möglich ist.

Risikobewertung und Menschenverstand: Entscheidend ist die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers. Wenn eine Vermischung möglich erscheint, wird eine klare Kennzeichnung empfohlen.

Fazit: Die Entscheidung zur physischen Kennzeichnung gesperrter Bauteile hängt von der Risikobewertung ab. In Fällen, wo eine Verwechslung möglich ist, sollte zur Sicherheit eine klare Kennzeichnung erfolgen, auch wenn die Teile im PPS-System als gesperrt gelistet sind.

Diskussionsergebnisse Themengebiet Soft Skills und Verhaltensregeln

Fall 2 vom 26.06.2023:

Softskills und Verhaltensregeln als Auditor:

Guten Tag zusammen,
ich bin VDA6.3 Lieferantenauditor und bin mir in einigen Lieferanten-Auditoren-Beziehungen unsicher, wie ich mich am besten
in manchen Situationen verhalten sollte. Gerade bei Mittag- / Abendessen Einladungen, Firmengeschenke…..etc. 

Welche Chancen & Risiken sehen Sie hierzu?
Welche Verhaltensregeln bzw. Empfehlungen haben Sie?

 

Ergebnisse der Diskussion

Im Fall 2 ging es um die Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Einladungen zu Geschäftsessen, Firmengeschenken usw. und den entsprechenden Verhaltensregeln bzw. Empfehlungen für den Auditor.

Die Diskussion erörterte, dass keine Geschenke angenommen werden sollten, um jeglichen Anschein von Bestechung zu vermeiden. Es wurde jedoch betont, dass geschäftsübliche Abendessen und Mittagessen akzeptabel seien, solange sie sich an kulturell angemessenes und normales Geschäftsgebaren halten. Dabei wurde als Richtwert ein Betrag von unter 25 Euro genannt. Die Einhaltung interner Richtlinien und der gesunde Menschenverstand wurden als wichtige Leitlinien genannt.

Es wurde empfohlen, die Risiken und Chancen im Zusammenhang mit solchen Einladungen zu berücksichtigen. Der Auditor sollte sicherstellen, dass keine Bestechung oder unethisches Verhalten stattfindet und im Voraus klare Informationen an den Lieferanten kommunizieren, welche Art von Geschenken oder Einladungen nicht akzeptabel sind.

Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass bei der Auswahl von Orten für Geschäftsessen oder -veranstaltungen darauf geachtet werden sollte, dass diese keine unnötigen Risiken oder Konflikte mit dem Auditplan verursachen. Es sollte vermieden werden, an Orte zu gehen, die einen zu großen Abstand zum Arbeitsplatz des Lieferanten haben oder die einen unangemessenen Aufwand darstellen, der die Auditaktivitäten beeinträchtigen könnte.

Zusätzlich wurde diskutiert, wie sich der Auditor verhalten sollte, wenn der Lieferant während des Essens über Probleme und Schwierigkeiten spricht. Dabei wurde betont, dass der Auditor Verständnis zeigen sollte, aber gleichzeitig die objektive Bewertung der Risiken und die Einhaltung der Anforderungen im Blick behalten muss. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Situation nicht als Prüfung, sondern als Chance zur Identifizierung von Risiken und zur Verbesserung der Prozesse des Lieferanten betrachtet werden sollte.

Insgesamt wurde empfohlen, eine angemessene Distanz zum Lieferanten zu wahren und sich auf eine professionelle und objektive Durchführung des Audits zu konzentrieren.

Fall 9 vom 27.11.2023:

Softskills und Verhaltensregeln als Auditor:

Bei meinem letzten VDA6.3 Lieferantenaudit hatte ich folgende Situation:
Aufzeichnungen zur Requalifikationsprüfung eines Kunststoffspritzteils. Die Aufzeichnungen ergaben geringfügige maßliche Abweichungen bei einem Radius SOLL: 12 +-0,2   IST: 12,23. Es ist kein besonderes Merkmal. Der Produktionsleiter sagte, dieser Radius ist eh sehr schwierig zu messen.

Frage an das Forum:

1. Wie sollte ich mich am besten in so einer Auditsituation verhalten ?

 

Ergebnisse der Diskussion im Forum

Technische und Qualitätsaspekte: Es wurde gefragt, warum grundsätzlich an der Toleranzgrenze gearbeitet und sind die Werkzeuge zur Fertigung des Radius angemessen wird?

Bedeutung der Aufzeichnungen: Aufzeichnungen sind gerichtsrelevant; eine genaue Messung und Dokumentation ist wichtig

Softskills und Ursachenforschung: Der Auditor sollte beratend vorgehen, nach der Ursache für das Arbeiten an der Toleranzgrenze fragen und die Eignung der Werkzeuge überprüfen.

Interne Maßstäbe: Selbst wenn interne Maße zusätzliche Toleranzen haben, ist darauf zu achten, dass diese nicht überschritten werden.

Umgang mit dem Produktionsleiter: Es ist wichtig, den Produktionsleiter „abzuholen“ und ihn über weitere relevante Merkmale und Systematiken zu befragen. Dabei sollte das Vorgehen einfühlsam und nicht konfrontativ sein.

Fazit: In der beschriebenen Auditsituation ist es wichtig, sowohl technische als auch qualitative Aspekte zu berücksichtigen. Der Auditor sollte durch gezielte Fragen die Ursachenforschung betreiben, dabei aber auch auf Softskills und eine nicht konfrontative Kommunikation achten, um das Verständnis und die Einsicht des Produktionsleiters zu fördern.

Diskussionsergebnisse Themengebiet Anwendung Analyse-Tool 2.0

Fallbeispiel 5 vom 25.09.2023

 

Ich habe eine Frage zum VDA6.3 Analysetool,

meines Wissens nach war beim Vorgänger-Tool 1.0 ein Feld zur Unterschrift und Bestätigung der auditierten Organisation. Ist dies beim neuen Analysetool 2023 nicht mehr möglich bzw. notwendig?

Frage an das Forum:

1.Gibt es ein Unterschriftsfeld?

2.Ist eine Unterschrift der auditierten Organisation auf dem Auditbericht notwendig bzw. gefordert?

 

Ergebnisse der Diskussion

 

1. Der Auditbericht muss anerkannt werden und das Follow up bestätigt werden - hierzu ist nicht unbedingt eine Unterschrift erforderlich - kann auch digital erfolgen (digitale Unterschrift / Bestätigung per Mail)

2. Auf dem Eingabe-Datenblatt kann ein Name zur „Gegenzeichnung“ eingetragen werden, dann erscheint auf der Auditzusammenfassung dieses Unterschriftsfeld