TopQM VDA6.3 Expert Forum Protokoll

Die Zusammenfassung der ergebnisse und diskussionen

Hier werden die Diskussionsergebnisse der Fallbeispiele aus den Themengebieten zusammengefasst dargestellt.

Vorgehensweise und Dokumentation der Fallbeispiele

  1. Teilnehmer des Forums reichen Fallbeispiele ein
  2. Es wird ein gewünschtes Thema/Fallbeispiel in verschiedenen Teams erarbeitet
  3. Jedes Team wählt einen Gruppensprecher, die Ergebnisse werden präsentiert und gemeinsam erörtert/diskutiert
  4. Die Ergebnisse werden protokolliert, die Lessons Learned zum jeweiligen          
  5. Themengebiet gespeichert und mittels Meetingprotokoll an die Forums-Mitglieder verteilt

Diskussionsergebnisse Themengebiet Auditkuriositäten

Fallbeispiel 15 vom 17.06.2024

Fallbeispiel Überrachung beim Audit-Kickoff

Hallo TopQM Expert-Forum,

ich hatte ein seltenes Erlebnis bei einem VDA6.3 Lieferantenaudit. Beim Kickoff am ersten Tag nach der Vorstellungsrunde habe ich als Leadauditor den Auditplan gezeigt und gefragt, ob es noch Fragen oder Wünsche zur Vorgehensweise gibt? Daraufhin sagte der QS-Leiter, das Audit kann nicht nach VDA6.3 durchgeführt werden, da wir nur eine Verpflichtung in der QSV, ein zertifiziertes ISO9001 QM-System zu unterhalten, haben. Die Situation war für alle Beteiligten etwas „komisch“, wie hätten Sie sich verhalten? (Der QS-Ltr. hatte den Auditplan nicht erhalten/gelesen, da er im Urlaub war) Ich habe mich dann folgendermaßen verhalten………….

Frage:

1.Wie würden Sie sich als Lead-Auditor verhalten?

 

Gruppen-Ergebnisse

Eine interessante Auditsituation, löste eine interessante Diskussion aus mit folgenden Ergebnissen und Aspekte unsers Experten-Teams:

Grundsätzlich wurden bereits in der Auditplanung auf beiden Seiten Fehler in der Auditvorbereitung gemacht, insbesondere bei der Vertragsprüfung.

Es muss sichergestellt sein das beide Partner (Auditor und Auditierte) ein gleiches Verständnis der Vertragssituation zweifelsfrei besteht

Das Auditziel sollte bekannt sein und die Auditmethodik

Idealerweise fordert der Auditor eine Bestätigung für den Erhalt und dessen Methodik des „Auditplans“ ein. (sehr gute Absicherung !)

Es gibt selbstverständlich 2 Möglichkeiten, wie folgt aufgeführt:

1. Das Audit wird abgebrochen, da die Auditgrundlage nicht existiert (rechtliche Aspekte sind hierbei begründet worden wie z.B.

Fallbeispiel 24 vom 24.03.2025 

Fallbeispiel Überrachung beim Audit-Kickoff

Guten Tag liebes VDA6.3 Expert Forum,

während eines VDA 6.3 Prozessaudits bemerkte ein Kundenauditor eine Montageschraube, die in der Montagelinie für Interieur-Bauteile auf dem Boden lag. Anstatt den Sachverhalt sachlich zu prüfen, reagierte der Auditor mit auffälliger Empörung:

  • Wenn bei Ihnen schon Schrauben rumliegen, möchte ich gar nicht wissen, wie Ihre Prozesse sonst aussehen!
  • Das ist ein klares Indiz für totale Nachlässigkeit.

Trotz eines sauberen 5S-Nachweises und eines dokumentierten Reinigungsplans wurde bei Frage 6.2.4 „Werden fehlerverdächtige und fehlerhafte Produkte gelenkt?“ mit 0 Punkten bewertet, diese Frage ist eine Sternfrage und wir wurden trotz hohen Erfüllungsgrad auf C-Lieferant abgestuft, ohne Bezug zu einem tatsächlichen Produkt- oder Prozessrisiko.

Frage an das Forum:

1. Wie ist mit überzogener Reaktion auf nicht sicherheitskritische Auffälligkeiten umzugehen?

2. Wo verläuft die Grenze zwischen berechtigter Feststellung und unangemessenem Verhalten?

3. Wie kann ein Lieferant Auditorenverhalten dokumentieren, ohne die Auditbewertung anzugreifen

 

Alle sind einer Meinung:

  • Den Auditor zur Seite ziehen und mit dem Auditor sprechen, dass es grenzen gibt, da es das ganze kein gutes Gefühl gibt für das weitere Audit.
  • Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Man kann auch sein Veto einlegen.
  • Das heißt nicht, dass die Prozesse fehlerhaft sind.

Fallbeispiel 32 vom 01.12.2025:

An das VDA6.3 Experten-Forum

Ich hatte vor wenigen Wochen ein Kundenaudit mit merkwürdigem Verhalten des Auditoren-Teams (Lead- und Co.-Auditoren). Der Co.-Auditor hatte sich immer in den Vordergrund geschoben. Die Situation wie folgt, kurz zusammengefasst:

Der Co.-Auditor stellt während des Audits immer theoretische Horror-Szenarien („Was wäre, wenn der WB-Ofen explodiert und gleichzeitig alle Daten ausfallen“) und bewertet anschließend diese hypothetischen, unrealistischen Extremszenarien als Abweichungen, da diese Möglichkeiten nicht abgesichert sind. Er ignoriert reale historische Prozessdaten und verweist nur auf „Erfahrungen aus anderen Ländern“.

Wie kann der Auditierte den Co.-Auditor wieder auf reale, objektive Nachweise steuern und den Grundsatz der Angemessenheit einfordern. Wie lässt sich eine sachliche Diskussion zurückgewinnen, ohne Eskalation zu provozieren, schließlich ist es ja unser Kunde?

 

Protokoll über die Ergebnisse (Zusammenfassung)/ Lösungsvorschläge:

 

1.   Bei hypothetischen Extremszenarien sollte sachlich auf bestehende interne Risikobewertungen, FMEA-Ergebnisse, Wirksamkeitsnachweise sowie auf Notfall- und Kontinuitätspläne verwiesen werden. Diese belegen, dass realistische Risiken identifiziert, bewertet und abgesichert sind.

2.   Falls der Co-Auditor den Grundsatz der Angemessenheit oder die Bewertungslogik der VDA 6.3 verlässt, kann der Leadauditor um Klärung gebeten werden. Ziel ist, die Diskussion wieder auf objektive Nachweise, reale Prozessdaten und nachvollziehbare Bewertungskriterien zu lenken.

3.   Sollte eine aus Sicht des Co-Auditors bestehende Abweichung bestehen, kann verlangt werden, dass diese klar 3-stufig formuliert wird (Anforderung, objektiver Nachweis, konkrete Abweichung). Dadurch wird sofort ersichtlich, ob die Bewertung faktenbasiert oder rein hypothetisch erfolgt.

4.   Wenn das Verhalten des Auditoren-Teams deutlich gegen Grundsätze des Auditoren- und Verhaltenskodex verstößt und keine sachliche Bewertung möglich ist, kann im äußersten Fall der Abbruch des Audits erwogen werden. Dies ist nur das letzte Mittel, nachdem vorherige Klärungsversuche ausgeschöpft wurden.