Allgemeine  Einkaufsbedingungen

"Nachhaltigkeit"

 


14. Anforderungen zur Nachhaltigkeit

Der Lieferant verpflichtet sich nachfolgende Anforder-ungen in der eigenen Organisation sowie in der Lieferantenkette umzusetzen.

14.1    Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen einfach zustehen. Sie verkörpern die allgemein vereinbarten Mindestvoraussetzungen, damit jeder Mensch seine Würde wahren kann. Über Menschen-rechte verfügen wir alle, unabhängig von Nationalität, Wohnsitz, Geschlecht, der nationalen oder ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Religion oder einem sonstigen Status. Wir verweisen auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen „Universal Declaration of Human Rights Artikel 1-30“, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.

14.1.1 Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer

Dies bezieht sich auf das Beschäftigungsverbot von Kindern unterhalb des gesetzlichen Mindestalters. Darüber hinaus muss sichergestellt werden. dass in Einklang mit dem IAO-Übereinkommen Nr.-138 (Internationale Arbeitsorganisation) über das Mindest-alter für die Zulassung zu einer Beschäftigung junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren keine Nachtarbeit oder Überstunden leisten und vor Arbeitsbedingungen ge-schützt werden, die für ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schädlich sind. Vereinbar mit IAO-138 hinsichtlich leichter Arbeit (Artikel 6, 7). Es muss ge-währleistet werden, dass die Aufgaben der jungen Arbeitnehmer den Schulbesuch nicht beeinträchtigen. Die Arbeits- und Unterrichtszeit junger Arbeitnehmer darf insgesamt nicht mehr als 10 Stunden betragen. Leitfaden sind die internationalen Standards der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der IAO.

 

14.1.2 Löhne und Sozialleistungen

Löhne und Sozialleistungen beziehen sich auf die nationalen und internationalen Gesetze bezogen auf die Grund- und Mindestlöhne/ -Gehälter sowie alle darüber hinausgehenden Ansprüche, die den Mitar-beitenden direkt oder indirekt in Form von Geld oder Sachleistungen zu bezahlen sind, und die aus dem Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmenden resultieren. Dazu zählen bezahlte Krankheitstage, krankheits-bedingte Fehlzeiten, Urlaub aus familiären Gründen, bezahlte Überstunden und weiteren Sozialleistungen. Standards hierzu richten sich nach der internationalen Arbeitsorganisation ILO sowie nach dem UNGC United Nations Global Compact.

14.1.3 Arbeitszeit

Es müssen die regionalen gesetzlichen Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit einge-halten werden. Die Arbeitszeit bezieht sich auf eine reguläre Arbeitswoche, die 48 Stunden nicht über-schreiten sollte. In Ausnahmesituationen kann eine Arbeitswoche höchstens 60 Stunden inklusive Überstunden umfassen. Alle Überstunden werden auf freiwilliger Basis geleistet. Die Mitarbeitende erhalten alle sieben Tage mindestens einen freien Tag. Gesetze und Verordnungen zur Höchstarbeitszeit und Urlaubszeit werden eingehalten. Standards zum zur Arbeitszeit richten sich nach den regionalen Arbeits-schutzgesetze, sowie nach der Ethical Trading Initiative, auf der Grundlage des IAO-Übereinkommen.

 

14.1.4 Moderne Sklaverei

Unter moderner Sklaverei versteht man, jegliche Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sich die besagte Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Beispiele hierfür sind Zwangsüberstunden, die Zurückhaltung von Ausweispapieren sowie Menschen-handel. Die Normen sind UK Legislation.gov.uk Modern Slavery Act 2015 sowie der internationalen Arbeits-organisation (IAO).


14.1.5 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Unter Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen versteht man das Recht, sich auf allen Ebenen friedlich zu versammeln und zusammenzuschließen, insbeson-dere auch im politischen, arbeitnehmerrechtlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich, was das Recht jeder Person umfasst, zum Schutz ihrer Interessen Vertreter-gemeinschaften zu gründen und diesen beizutreten. Dazu gehört auch die Möglichkeit Verhandlungsprozesse zwischen Interessensvertretungen der Mitarbeitenden und dem Arbeitgeber offen und ohne jegliche Angst vor Repressalien oder Belästigung zu kommunizieren bzw. Vereinbarungen zu treffen. Standards hierzu ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.


14.1.6 Belästigung und Nichtdiskriminierung

Belästigung und Nichtdiskriminierung jeglicher Art ist eine Verletzung der Menschenrechte. Unter Belästigung verstehen wir eine respektlose, würdelose, brutale und menschenunwürdige Behandlung oder auch nur eine Androhung einer solchen Behandlung. Hierzu zählen insbesondere sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Bestrafung, psychische oder körperliche Nötigung oder Beschimpfung auf allen Ebenen des Unternehmens. Nichtdiskriminierung ist ein Grundsatz, welcher die Gleichbehandlung einer Einzelperson oder einer Gruppe sicherstellt, ungeachtet ihrer persönlichen Merkmale, einschließlich des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, ein-er Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrich-tung. Diese Grundsätze muss auf allen Ebenen jeder Organisation gefördert, respektiert und eingehalten werden. Standards richten sich nach den jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen, nach den Kriterien der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie nach den Kriterien der Global Automotive Sustain-ability Practical Guidance.


14.2     Arbeitsschutz

Jede Mitarbeitende hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Sie Ihre Geschäftsprozesse nach einem international anerkannten Arbeitsschutz-Managementsystem ausrichten und langfristig eine Third-Party Zertifizierung anstreben. Standards hierzu sind die jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Kriterien Artikel-31 der EU Charter of Fundamental Rights, der ILO internationalen Arbeits-organisation, der ISO 26000 Leitfaden zur gesellschaft-lichen Verantwortung sowie der beiden international anerkannten Managementsystemen SA8000 für soziale Verantwortung und angemessene Arbeitsbedingungen sowie die ISO45001 für Arbeits- und Gesundheitsschutz.


14.3     Unternehmensethik

14.3.1 Korruption, Erpressung und Bestechung

Es ist grundsätzlich Korruption im Sinne der entsprech-enden UN-Konvention „Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption“ abzulehnen. Es muss in geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung sowie Kontrolle auf allen Unternehmensebenen gefördert werden. Korruption kann viele Formen annehmen, die sich in ihrer Schwere unterscheiden, von geringfügigen Einflussnahmen bis hin zu institutionalisierter Korruption. Sie wird als Machtmissbrauch zum Zweck des persönlichen Nutzens definiert. Darunter fallen nicht nur der finanzielle Gewinn,

sondern auch nicht-finanzielle Vorteile. Die Standards hierzu sind neben den jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen die Kriterien der UN Global Compact und Transparency International


14.3.2 Privatsphäre und Datenschutz

Die Privatsphäre, der Datenschutz und die Vertraulichkeit ist ein Menschenrecht und muss auf allen Unternehmensebenen respektiert, beachtet, geschützt und vertrauensvoll damit umgegangen werden. Diese Aspekte müssen stets eingefordert und gefördert werden. Der Schutz personenbezogener Daten lautet gemäß der Charta der Grundrechte der EU in Artikel-8 wie folgt. Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. Die Standards hierzu sind neben den jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen, die Kriterien der EU-Charta der Grundrechte, der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO und der EU-General Data Protection Regulation (GDPR). Falls keine entsprechenden Datenschutzrichtlinien in unserer Lieferantenkette existieren bzw. vereinbart wurden, gelten unsere Datenschutzrichtlinien, welche auf unserer Website www.topqm.de veröffentlicht ist.


14.3.3 Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

Fairer Wettbewerb und Kartellrecht bezieht sich auf die Einhaltung von fairen Geschäfts- und Wettbewerbs-standards, einschließlich u. a. der Vermeidung von Geschäftspraktiken, die rechtswidrig den Wettbewerb einschränken, des unsachgemäßen Austauschs von Wettbewerbsinformationen sowie Preisabsprachen, Angebotsmanipulationen oder einer missbräuchlichen Marktzuteilung. Es ist die vorrangige Verantwortung unser Zulieferer gleichermaßen, diese Wettbewerbs-regeln konsequent einzuhalten. Sie müssen sich der Risiken bewusst sein, die mit dem Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln einhergehen, und mittels unserer Einkaufsrichtlinie klar kommunizieren. Durch diese Richtlinie erlaubt es unserer Organisation und unseren interessierten Parteien, das Risiko einer Verwicklung in Wettbewerbsverstöße sowie die durch wettbewerbs-widriges Verhalten entstehenden Kosten zu minimier-en. Die Standards hierzu richten sich nach den jeweil-igen lokalen gesetzlichen Bestimmungen, sowie z.B. das bestimmende Kartellrecht sowie in Anlehnung nach den Kriterien der Global Automotive Sustain-ability Practical Guidance und der Europäische Kommission (gemeinsame Regeln für Wettbewerb, Besteuerung und Rechtsangleichung, Artikel 101- 106)


14.3.4 Interessenkonflikte

Wir verstehen in unserer Organisation und unserer Lieferkette unter Interessenkonflikte, wenn ein einzelner Beschäftigte oder die Organisation selbst, die eigene berufliche Funktion in irgendeiner Weise zum persönlichen oder unternehmerischen Wohl ausnutzen kann. Diese möglichen Interessenskonflikte
gilt es zu vermeiden bzw. transparent in der Lieferkette aufzuzeigen um potenzielle Interessenskonflikte zu vermeiden bzw. Lösungen herbeizuführen. Die Standards sind hierzu OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Empfehlung des Rates zu Integrität im öffentlichen Leben


14.3.5 Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung

Unter Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung verstehen wir, dass es jedem Mitarbeitenden in unseren Lieferorganisation ermöglicht wird, außer-gewöhnliche Umstände bzw. Abweichungen zu melden. Dies darf dabei keine arbeitsrechtlichen

Folgen, Suspendierung oder Kündigung sowie Diskriminierung, Mobbing, Versagung von Beförderungen und anderen benachteiligenden Maßnahmen, die als Reaktion auf eine Meldung zum Tragen kommen könnten, zur Folge haben. Hierzu erwarten wir von unseren Lieferanten, dass Sie eine vertrauenswürdige Meldestelle einrichten.


14.4     Umwelt

Wir streben stets einen nachhaltigen Umwelt- und ressourcenschonenden Umgang zum Schutze unserer Erde in unserer Lieferantenkette an. Insbesondere bei dem Umgang mit umwelt-gefährdeten Stoffen in Bezug auf die Führungs-, Kern- und unterstützende Prozesse gemäß der Prozesslandschaft Ihrer Organisation, müssen umweltfreundliche Hilfs-, Betriebs- und Ersatz-stoffe verbrauchsarm eingesetzt werden. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Sie Ihre Geschäfts-prozesse nach einem international anerkannten Umweltschutz-Managementsystem nach ISO14001, oder eines lokalen vergleichbaren Standards ausrichten und langfristig eine Third-Party Zertifizierung anstreben.


14.4.1 Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Sie Ihre Treibhausgasemissionen (CO2-Footprint) ermitteln und stetig senken, sowie Ihre Energieströme kennen, messen und ebenso stetig einer energieeffizienteren Nutzung zuführen. Hierzu ist die Nutzung von erneuer-baren Energien in der Unternehmenszielsetzung zu verankern. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Sie Ihre Geschäftsprozesse nach einem international anerkannten Energie-Managementsystem nach ISO50001 oder eines lokalen vergleichbaren Standards ausrichten und langfristig eine Third-Party Zertifizierung anstreben.


14.4.2 Wasserqualität und -verbrauch

Wasserknappheit, aufkommende Wasserverunreinigung-en und der Klimawandel stellen global wachsende Prob-leme dar. In Kombination mit der industriellen Nutzung, der Urbanisierung und dem Bevölkerungswachstum sind unsere verfügbaren Wasserressourcen enorm belastet. Deshalb erwarten wir von unseren Lieferanten eine um-weltschonende Nutzung und Reduzierung Ihrer Wasser-verbräuche durch gezielte nachweisbare Maßnahmen.


14.4.3 Luftqualität

Zwischen Luftverschmutzung und Klimawandel besteht ein enger Zusammenhang. Die Förderung und das Ver-brennen von fossilen Brennstoffen heizen als Haupt-quelle von CO2-Emissionen nicht nur den Klimawandel an, sondern setzen auch in großem Umfang Luftschad-stoffe frei. Deshalb erwarten wir von unseren Lieferanten die Reduzierung von umweltschädlichen Abgasen um die Luftqualität zukünftig zu verbessern. Insbesondere Luftemissionen wie flüchtige organische Kohlenstoffe, ozonschädigende Stoffe oder Abgase Verbrennungs-prozessen durch die Produktion sollen beachtet werden.


14.4.4 Management nachhaltiger Ressourcen und Abfallreduzierung

Ein wesentlicher Baustein nachhaltiger Entwicklung ist ein schonender und effizienter Umgang mit den natür-lichen Ressourcen. Dabei wird in der gesamten Liefer-kette, von der Gewinnung von Rohstoffen über die Herstellung und Nutzung von Produkten bis hin zur Kreislaufführung und Entsorgung von Abfällen der gesamte Wirtschaftszyklus betrachtet und optimiert. Wir erwarten deshalb von unseren Lieferanten, die stetige Verbesserung bei der Verwendung von nachhaltigen Rohstoffen in den Mittelpunkt Ihrer Beschaffung zu stellen und die Abfallreduzierung somit vorantreiben.


14.4.5 Verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement

Alle deklarations- und überwachungspflichtigen Chemikalien müssen von unseren Lieferanten in Übereinstimmung mit den Sicherheits- und Umweltgesetzen gehandhabt werden. Die Umweltpolitik und -Aktivitäten konzentrieren sich dabei auf die Reduzierung oder Substitution von gefährlichen Chemikalien mit großer Auswirkung auf die Umwelt.


14.5     Upstream-Lieferantenmanagement

Zum Upstream-Lieferantenmanagement erwarten wir, dass die Nachhaltigkeitsforderungen in diesem Kapitel durch unsere Lieferanten ebenso an deren Unter-lieferanten weitergegeben werden.


14.5.1 Nachhaltigkeitsanforderungen für die Sub-Lieferanten

Die Nachhaltigkeitsanforderungen betrifft die gesamte Lieferkette bis hin zu den Rohstoffen. Deshalb fordern wir unsere Lieferanten auf, die gesamte Rohstoffliefer-kette zu ermitteln und in die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen mit einzubinden.

 

 

Stand 15.03.2022